Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständige Stelle und Geltungsbereich
Zuständige Stelle: DigitalService GmbH des Bundes.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Webseite www.rechtsinformationsportal.de.
Wann wurde diese Erklärung erstellt bzw. aktualisiert?
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 01.08.2023 erstellt. Sie wurde am 01.09.2023 zuletzt aktualisiert.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Wir legen großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer Angebote. Wir bemühen uns, unsere Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zu gestalten und zugänglich zu machen.
Diese Webseite wurde neu entwickelt. Eine vollständige Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen hat noch nicht stattgefunden. Dieser Webauftritt ist – bisher – nur teilweise barrierefrei. Als Projektteam werden wir im weiteren Verlauf ein Training zur Barrierefreiheit absolvieren. In diesem Zuge werden wir auch die Grundlage für weitere Verbesserungen der Barrierefreiheit des Angebotes schaffen.
Im Anschluss werden wir konkret mitteilen, wie barrierefrei diese Webseite ist. Wir werden auch mitteilen, an welchen – dann aufgeführten – Mängeln wir arbeiten werden.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit dieser Seite zu verbessern. Dafür bitten wir um Geduld. Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Die Informationen der Seite sind aktuell nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Wen können Sie bei Anmerkungen, Fragen oder Feedback zur Barrierefreiheit kontaktieren?
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von uns aufgefallen? Ihr Feedback zur Barrierefreiheit möchten wir gern erfahren! Sie haben Anmerkungen oder Fragen hierzu?
Gern können Sie sich bei uns unter folgender E-Mail-Adresse melden: rechtsinformationsportal@digitalservice.bund.de.
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind bzw. die Kontaktaufnahme nicht erfolgreich war.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in leichter Sprache oder in deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de