Rechtsinformationen sind umständlich zugänglich und schwer weiterverwendbar
Die aktuellen Bürgerportale des Bundes sind nicht mehr zeitgemäß und erfüllen nicht die Bedürfnisse der Nutzenden. Des Weiteren ist eine Weiterverwertung der Informationen durch Drittanbieter schwierig.
Portale für Rechtsinformationen sind nicht mehr zeitgemäß
Die Ist-Situation für den Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes ist nicht ideal. Gemeinsam mit Nutzer:innen haben wir mehrere Herausforderungen festgestellt, die wir lösen möchten. Folgende Kernprobleme haben wir identifiziert:
Verteilt über mehrere Portale
Die Verteilung der Rechtsinformationen des Bundes auf drei verschiedene Portale – gesetze‐im‐internet.de, rechtsprechung‐im‐internet.de und verwaltungsvorschriften‐im‐internet.de – erschwert Nutzer:innen die Suche nach und den Zugriff auf relevante rechtliche Informationen. Die Informationen auf den Portalen sind nicht oder nur teilweise miteinander verlinkt.
Rechtsinformationen sind schwer zugänglich
Die aktuellen Portale sind nicht gut lesbar, nicht mobil optimiert und nur teilweise mit den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit (BITV 2.0) vereinbar.
Durchsuchen der Informationen ist ausbaufähig
Die Suche in den einzelnen Portalen ist versteckt, bietet kaum Filtermöglichkeiten und die Suchergebnisse sind wenig aussagekräftig. Die Portale für Rechtsprechung und Verwaltungsvorschriften sind explizit ausgeschlossen aus den Suchergebnissen von gängigen Suchmaschinen.
Rechtsinformationen sind nur teilweise offen verfügbar
Die Freigabe und die Weiterverwertung von Daten der öffentlichen Hand sind wichtige Faktoren für die Teilnahme an und die Meinungsbildung in einer Demokratie. Die aktuellen Portale erfüllen diese Anforderung nur ungenügend und erschweren dadurch die Entwicklung von innovativen und benutzerfreundlichen Rechtsinformationsangeboten durch Drittanbieter.
Nutzer:innen und ihre Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich
Das Spektrum der Nutzer:innen für die Rechtsinformationsportale ist groß: Von Nutzer:innen, die sich juristisch wenig oder gar nicht auskennen, über Rechtsexpert:innen mit einem breiten juristischen Wissen, bis hin zu Fachexpert:innen, die sich in ihrem Fachgebiet gegebenenfalls besser als Rechtsexpert:innen auskennen. Jede dieser Nutzergruppen hat unterschiedliche Bedürfnisse und Funktionswünsche. Die Ziele für das neue Portal und unser Vorgehen sollen sicherstellen, dass wir diese Bedürfnisse verstehen und entsprechend der Vision des Portals adressieren.
Wir sind Teil der Digitalisierung der Gesetzgebung
Das neue Rechtsinformationsportal ist nur ein Teil einer großen Initiative zur Digitalisierung des Gesetzgebungskreislaufs.
Gemeinsam zu einem digitalen Gesetzgebungskreislauf
Bisherige Gesetzgebungsverfahren nutzen die heutigen technologischen Möglichkeiten nur begrenzt. Die Projekte „E‑Gesetzgebung“ und „E‑Verkündung“ modernisieren den Prozess auf Bundesebene. Ziel ist es, Medienbrüche innerhalb der Bundesregierung und zwischen verschiedenen Gremien zu reduzieren, das Verfahren medienbruchfrei elektronisch umzusetzen und die Gesetzgebungsarbeit an aktuelle Technologien anzupassen. Das neue Rechtsinformationssystem ist ein wichtiger Bestandteil dieses digitalen Gesetzgebungskreislaufs.
Das bundeseigene Rechtsinformationssystem
Das neue Rechtsinformationssystem schafft eine bundeseigene Datenhaltung und Erfassungsumgebung für Rechtsinformationen. In dieser Datenbank werden zukünftig alle Normen auf Bundesebene (z. B. Gesetze), Rechtsprechung der Bundesgerichte und Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden gespeichert.
Im Kontext der großen Initiative zur Digitalisierung ist das neue Rechtsinformationsportal nur der kleine, für die Öffentlichkeit sichtbare, Teil.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Wir arbeiten nutzerzentriert und freuen uns über Ihre Fragen und Anmerkungen zum Projekt.